Elektrofahrrad aufladen – kostenlos in der Garage vom Vermieter

Darf ich Strom vom Vermieter nehmen und mein Elektrofahrrad damit aufladen? Diese Frage stellen sich viele E-Bike Besitzer. In einigen Mieterverbunden ist es möglich Strom in der Garage des Vermieters zu bekommen. Reinigungsarbeiten oder andere Stromnutzende Tätigkeiten sind somit kein Problem. Für jeden Mieter bietet sich auch die Möglichkeite das eigene Elektrofahrrad dort aufzuladen.

Aber ist dies einfach so erlaubt? Wird hier doch auf Kosten aller Mieter Strom verbraucht. Generell gilt, vorher abklären ob dies erlautb ist. Anderfalls nein. In einem solchen Fall ist der Vermieter bzw. die Hausverwaltung zu informieren. Dieser muss sofort Abhilfe schaffen, wenn Fremde oder nicht berechtigte Personen Strom nutzen. Der entstandene Schaden dürfte zwar schwer nachzuweisen sein und somit weitere Maßnahmen unwahrscheinlich, aber man sollte wissen, dass dies ein Vergehen ist und einen Gesetzbruch darstellt.

Haben Sie also vor Ihr Elektrofahrrad durch den Gemeinschaftsstrom zu versorgen, dann klären Sie dies genau ab. Alles andere ist Stromdiebstahl und somit strafbar. Gleiches gilt natürlich für Elektroautos.

Steckdose - E-Bike aufladen