Braucht man für ein Elektrofahrrad einen Führerschein?

Die Frage nach dem Führerschein in Bezug zum Elektrofahrrad kommt immer wieder auf. Braucht man nun einen Führerschein für das Elektrofahrrad oder nicht?! Die Frage ist ja und nein! Jedoch nur, wenn man alles mit einem Akku am Fahrrad als Elektrofahrrad definiert. Denn hier gibt es Unterschiede, welche die Frage eindeutig beantworten. Fälschlicherweise gehen viele davon aus, da es nicht mit Benzin betrieben wird, dass kein Führerschein notwendig ist.

Um diese Frage vorarb zu beantworten:
– Elektrofahrrad / E-Bike: ja
– Pedelec: nein

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Unterschied Eletrofahrrad zum Pedelec


Web-Tipps

Das Pedelec ist ein Fahrrad mit Tretunterstützung, bei welchem der Motor eine Nenndauerleistung von 250 Watt nicht übersteigen darf. Dies ist gesetzlich definiert und eingeschränkt. Im Gegensatz zum Elektrofahrrad (auch „E-Bike“ genannt) darf die Anfahrtshilfe (Motorunterstützung ohne Pedalbewegung) über einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Treten nicht mehr selbstständig abrufbar sein. Das heißt, nur durch aktives Treten gibt der Motor Ihnen Unterstützung. Beim Treten selber maximal bis 25 km/h. Wird diese Grenze überschritten, handelt es sich nicht mehr um ein Pedelec, sondern um ein Elektrofahrrad. Für Sie heißt das, habe ich ein Pedelec brauche ich keinen Führerschein. Das Pedelec ist rein rechtlich betrachtet ein Fahrrad. Das bedeutet für Sie, dass Sie es weder zulassen noch versichern müssen.

Mofaführerschein für das Elektrofahrrad

Das Elektrofahrrad (E-Bike) wird durch einen Elektromotor ganz oder teilweise angetrieben. Und hier kommt der entscheidende Punkt, welcher einen Führerschein zur Pflicht macht. Das Elektrofahrrad erlaubt Ihnen das Fahren ohne Trethilfe und damit gilt, wer mit einem Elektrofahrrad unterwegs ist, verpflichtet sich automatisch, eine geeignete Fahrerlaubnis zu führen, das ist in diesem Fall ein Mofaführerschein.


Helmpflicht und Zulassung

Sie sind mit einem Elektrofahrrad als Kleinkraftradführer unterwegs und haben somit Helmpflicht und weitere Aufgaben. Sie brauchen für das E-Bike eine Betriebserlaubnis, die EU-Typengenehmigung, den passenden Führerschein, TÜV und eine Haftpflichtversicherung. Des Weiteren dürfen Sie Fahrradwege nur dann nutzen, wenn die Verkehrsbeschilderung dies ausdrücklich zulässt.


Die 25 km/h Grenze

Wirkt die Motorunterstützung des Elektrofahrrads über 25 km/h hinaus, ist es mit einem Mofaführerschein nicht mehr getan. Hier benötigen Sie sogar eine „richtige“ Fahrerlaubnis (Klasse M oder höher).